FAQ – Die wichtigsten Fragen und ihre Antworten
Das kann man nicht genau sagen. Das hängt davon ab wie viel Fahrstunden man benötigt. Man kann sich allerdings die festen Beträge (Grundgebühr, Sonderfahrten, Prüfungsgebühren) zusammenrechnen. Dazu kommt die Anzahl an Fahrstunden.
Für den Grundlernstoff benötigst du 12 Abende. Bei Erweiterung (Vorbesitz anderer Führerschein) genügen sechs Abende. Hinzu kommt der klassenspezifische Stoff:
A= 4-mal, A1= 4-mal, B= 2-mal, L= 2-mal, M= 2-mal
Eine Doppelstunde dauert 90 Minuten. Wir machen im Normalfall pro Woche zwei Doppelstunden.
45 Minuten
5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten bei den Klassen A1, A2 , A und B. Bei den Klassen AM und L gibt es keine Sonderfahrten. 3 Überlandfahrten und je 1 Nacht- und Autobahnfahrt bei Klasse BE
Die Grundausbildung muss komplett abgeschlossen sein. Dann werden die Sonderfahrten gefahren. Also gegen Ende der Ausbildung.
Das hängt ganz davon ab, wie lang man braucht, um das Fahrzeug verkehrssicher im Verkehrsraum bewegen zu können. Ebenso müssen die Grundfahraufgaben wie z. B. einparken beherrscht werden. Die einen lernen schneller und die anderen etwas langsamer. Eine genaue Zahl kann man deswegen nicht nennen. Das ist bei jeder Person anders.
Wir empfehlen sechs Monate vor dem 18. Geburtstag. Es ist allerdings möglich den Führerschein innerhalb von zwei Monaten zu machen. Aber lieber sechs Monate vorher bei unserer Fahrschule anmelden. Dann kann man in aller Ruhe die Unterrichtseinheiten besuchen und sich auf die Prüfung vorbereiten.
Das ist möglich. Allerdings muss bedacht werden, dass man später nur Automatik-Fahrzeuge fahren darf.
Man muss erneut Fahrstunden nehmen, um zu lernen auf einem Schaltwagen zu fahren. Sonderfahrten sind allerdings nicht mehr nötig. Abschließend muss auf einem Schaltwagen eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die Dauer beträgt hier 30 Minuten.
Die theoretische und praktische Ausbildung wird kombiniert und somit gleichzeitig gemacht. Allerdings sollten einige Theorie- Unterrichtseinheiten vor der ersten Fahrstunde besucht sein, um sich gewisse Vorkenntnisse zu erarbeiten.
Bei hohen Absätzen geht das Gefühl für die Pedale (Gas, Bremse, Kupplung) verloren. Es ist deshalb nicht empfehlenswert, hohe Absätze beim Autofahren zu tragen. Verboten ist es nicht.
Es sollte eigentlich nicht vorkommen, dass man in der Fahrschule geblitzt wird. Sollte es doch passieren, ist der Fahrlehrer hierfür verantwortlich. Der Fahrlehrer ist rechtlich gesehen der Fahrzeugführer.
Es gibt 20 Fragen aus dem Grundstoff. Weiter gibt es 10 Fragen aus dem klassenspezifischen Stoff. Insgesamt also 30 Fragen. Beim Mofa sind es 20 Fragen.
Nein, seit 2009 gibt es in Leipzig nur noch Prüfungen am Computer. Es gibt Fragen mit drei Antworten, von denen die richtigen Antworten markiert, also angeklickt, werden müssen (Multiple Choice). Seit 2014 gibt es auch kurze Videosequenzen, zu denen Fragen gestellt werden. Auch hier muss man die richtigen Antworten markieren.
Es gibt 2-5 Fehlerpunkte pro Frage. Es sind maximal 10 Fehlerpunkte zulässig. Mofa: 7 Fehlerpunkte.
Dies lässt sich nur schwer beantworten, weil schwer eine relativer Ausdruck ist. Man muss eben lernen. Ein altes Sprichwort sagt: „Von nix, kommt nix.“
Für 11 gelistete Sprachen ist das ohne Extrakosten möglich. Ebenso gibt es die Möglichkeit, eine Dolmetscherprüfung abzulegen. Das wäre dann eine mündliche Prüfung. Dies ist allerdings recht teuer.
Die Prüfungen finden Montag- und Freitagnachmittag, sowie Samstagvormittag in der Dekra-Niederlassung, Torgauer Straße statt. Allerdings benötigt man einen Termin, welchen unsere Fahrschule für dich vereinbart.
Der Antrag muss zuerst vom Ordnungsamt genehmigt werden. Dann ist die Prüfung möglich. Die Theorieprüfung frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters (Geburtstag).
Zwei Wochen und das nach jeder Prüfung. Theoretisch kann man sich im 2-Wochenrhytmus prüfen lassen, bis entweder das Geld ausgeht oder der Prüfauftrag nach einem Jahr abläuft. Das sollte aber nicht die Zielstellung sein.
Welcher Fahrprüfer zur Prüfung kommen wird ist unserer Fahrschule im voraus nicht bekannt. Der Prüfer wird von der DEKRA, unserer hiesigen Prüforganisation, zugeteilt.
Das hängt vom Prüfer ab. Der Prüfer wählt die Strecke und gibt sie auch an.
Das hängt vom Prüfer ab. Der Prüfer wählt die Strecke und gibt sie auch an.
Im Normalfall wird sofort nach der bestandenen Prüfung eine vorläufige Fahrberechtigung ausgehändigt. Diese ist drei Monate gültig und man kann damit sofort starten. Allerdings nur in Deutschland. Anders wäre es, wenn man am Prüfungstag das Mindestalter noch nicht erreicht hat. Dann muss man bis zum Geburtstag warten. Der Führerschein kommt dann etwa zwei bis drei Wochen nach der Prüfung mit der Post.
Hinter dem Fahrlehrer.
Mindestzeiten: Klasse A und A2 = 60 Minuten, Klasse A1, B, BE, AM = 45 Minuten
Bei erheblichen Fehlern, der Wiederholung oder Häufung von verschiedenen Fehlern, die als Einzelfehler in der Regel noch nicht zum Nichtbestehen führen.
Für den Führerscheinantrag benötigst du ein biometrisches Passbild, einen Sehtest und die Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe-Kurs). Die Behörde erhebt folgende Gebühren: 38,50 Euro für den Führerschein und ca. 6 Euro für den Führerscheinantrag. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche.