PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Im praktischen Teil deiner Fahrausbildung richten wir uns nach deinen zeitlichen Kapazitäten. Nach gesetzlicher Vorgabe teilt sich der Praxisunterricht in Sonderfahrten und Übungsfahrten. Bevor wir aber richtig loslegen, machen wir dich zunächst mit dem jeweiligen Fahrzeug vertraut und starten im überschaubaren Vorstadtverkehr von unserer Fahrschule in Leipzig-Großzschocher.
Die Anzahl der benötigten Übungsfahrten ist allein vom Geschick des Fahrschülers abhängig. Solltest du schon an einigen illegalen Autorennen teilgenommen haben, werden sich deine Übungsfahrten auf ein Minimum beschränken und eher dazu dienen, dir die Sraßenverkehrsordnung (StVO) auch praktisch näher zu bringen. Eine Mindestanzahl ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Wenn du dich sicher fühlst, starten wir mit den Sonderfahrten.
Hier verlangt der Gesetzgeber zwölf Mindeststunden. Dazu gehören in der Regel fünf Überlandfahrten, vier Fahrten auf der Autobahn und drei Nachtfahrten. Da bei den Sonderfahrten schon eine gewisse Erfahrung und Sicherheit im Umgang mit dem Fahrzeug und den Verkehrsregeln erforderlich sind, finden die Sonderfahrten erst nach den Übungsstunden statt.